Juve Plus Kanzleibeteiligungen

Fremdbesitzverbot – EuGH tritt Finanzinvestoren vors Schienbein

Das Verbot reiner Finanzbeteiligungen an Kanzleien ist grundsätzlich zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall des Rechtsanwalts Daniel Halmer gegen die Anwaltskammer München entschieden. Die Debatte über eine Öffnung des Kanzleimarktes für Finanzinvestoren wird das wohl nicht bremsen.

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Die große Kammer des EuGH kommt immer dann zusammen, wenn es wichtig und grundsätzlich wird. Das war beim Thema Fremdbesitzverbot der Fall.

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Laut EuGH stehen Dienstleistungsfreiheit und freier Kapitalverkehr, die die EU garantiert, einem nationalen Verbot von Finanzbeteiligungen an Kanzleien nicht entgegen. Die Beschränkung beider Grundfreiheiten sei durch „zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

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