Juve Plus Für Prüfung eines Arbeitsvertrags

Manager wehrt sich gegen 55.000-Euro-Honorar

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Eine Güteverhandlung in einem Streit um ein Anwaltshonorar ist vor dem Münchner Landgericht gescheitert. Dabei ging es um ein Honorar von mehr als 55.000 Euro für die Prüfung eines Arbeitsvertrags. Der ungewöhnliche Fall wird aller Voraussicht nach auch die örtliche Anwaltskammer beschäftigen.

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Geklagt hatte ein Manager eines Ingenieurdienstleisters. Ihm hatte der Münchner Arbeitsrechtler B. mehr als 55.000 Euro Honorar für die Prüfung eines Arbeitsvertrags in Rechnung gestellt. Der Manager, ein Italiener, war zum Geschäftsführer des Unternehmens berufen worden. Für die Prüfung des Vertrags war ein Stundensatz von 290 Euro vereinbart.

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