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Geklagt hatte ein Manager eines Ingenieurdienstleisters. Ihm hatte der Münchner Arbeitsrechtler B. mehr als 55.000 Euro Honorar für die Prüfung eines Arbeitsvertrags in Rechnung gestellt. Der Manager, ein Italiener, war zum Geschäftsführer des Unternehmens berufen worden. Für die Prüfung des Vertrags war ein Stundensatz von 290 Euro vereinbart.