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Springer war gegen das Fusionsverbot vor Gericht gezogen, das OLG vertrat jedoch die Ansicht, die Beschwerde sei gar nicht zulässig, weil Springer und ProSiebenSat.1 zwischenzeitlich ihre Pläne aufgegeben hatten. Doch der BGH widersprach: Es bestehe auf jeden Fall ein berechtigtes Interesse des Springer Verlags daran, die Rechtmäßigkeit der Kartellamtsentscheidung anzugreifen, denn die darin enthaltene Argumentation werde ihm bei jeder weiteren Übernahme vorgehalten werden.