Juve Plus Fusionsverbot bestätigt

Rückschlag für Springer und Cleary Gottlieb

Das Bundeskartellamt hat die geplante Fusion des Axel Springer Verlags und des TV-Konzerns ProSiebenSat.1 Anfang 2006 zu Recht untersagt. Das entschied gestern das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass damit die Entscheidung des Kartellamts im Ergebnis bestätigte.Das Bundeskartellamt hatte sich seinerzeit auf den Standpunkt gestellt, durch die Fusion entstünde eine kartellrechtswidrige Marktmacht im Zeitungs- und Fernsehsektor. Springer legte darauf Beschwerde ein und zog vor das OLG.

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Das Gericht setzte sich aber nicht inhaltlich mit der Frage auseinander und wies die Beschwerde als unzulässig zurück, da die beiden Unternehmen inzwischen von ihren Plänen Abstand genommen hatten. Im September 2007 schließlich entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass sich das OLG doch inhaltlich mit der Fusion hätte beschäftigen müssen und verwies den Fall zurück.

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