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Bundesverwaltungsgericht hält Gebühren für Polizeieinsätze für rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Streit um die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Fußball keine Entscheidung getroffen. Es verwies den Fall zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen, das den komplizierten Fall erneut prüfen muss. Das Gericht betonte aber, dass für den besonderen Polizeiaufwand bei kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden darf.

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Wolfgang Ewer
Wolfgang Ewer

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