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Der Streit um die Kosten von Polizeieinsätzen bei Risikospielen kocht weiter hoch: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat entschieden, dass sich die Deutsche Fußball Liga (DFL) an den Kosten beteiligen muss (Az. 2 LC 139/17). Ein Szenario, gegen das sich die Liga mit Händen und Füßen wehrt. Sie hatte gegen einen Gebührenbescheid der Hansestadt Bremen geklagt, den sie im Anschluss an ein Bundesligaspiel des SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV erhalten hatte. Das letzte Wort wird nun das Bundesverwaltungsgericht haben.