Der Verlag Gruner + Jahr (G+J) darf weiterhin die deutsche Ausgabe der Zeitschrift 'National Geographic' herausgeben. Der Kartellsenat des BGH entschied, dass der Lizenzvertrag zwischen der National Geographic Society und dem Hamburger Verlag sowie dem spanischen Verlagshaus RBA kein anmeldepflichtiger Zusammenschluss ist und damit nicht der Fusionskontrolle unterliegt. Mit dieser Entscheidung hob der BGH ein Verbot des Bundeskartellamts vom August 2004 auf. Die Kontroll-Behörde hatte argumentiert, dass es sich bei dem 1999 geschlossenen Vertrag um einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss handele, weil G+J durch die Lizenz ein Marktpotential erwerbe, das die beherrschende Stellung des Verlags bei den populären Wissensmagazinen verstärke. Auf die Beschwerde der Unternehmen hob jedoch im Juni 2006 das Oberlandesgericht Düsseldorf die Untersagungsverfügung auf.
Der BGH wies nun die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts mit der Begründung zurück, dass das Gesetz nur externes Wachstum von Unternehmen der Fusionskontrolle unterwerfe. Das gelte für einen Lizenzvertrag nur dann, wenn damit eine bereits bestehende Marktposition übernommen werde. Genau diese bestehende Marktposition sah das Gericht jedoch bei dem deutschen ‚National Geographic‘ zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht gegeben.
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