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Gaspreiskalkulation bleibt Geheimsache

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Die Gasversorger dürfen ihre Preiskalkulation weiterhin geheim halten. Dies entschied der Bundesgerichtshofs Mitte November und ließ damit keinen Raum für eine gerichtliche Billigkeitskontrolle der Tarife.2006 hatte der Dinslakener Einwohner und Kunde der örtlichen Stadtwerke Ekkehard Wrede gegen die Stadtwerke Dinslaken wegen einer Gaspreiserhöhung auf Offenlegung der gesamten Preiskalkulation geklagt. Das Amtsgericht Dinslaken wies seine Klage ab. Auf seine Berufung bekam Wrede vom Landgericht Duisburg Recht.

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Die Erhöhungen unterlägen der Billigkeitskontrolle, weil der Gasversorger eine monopolartige Stellung habe. Die Stadtwerke müsste nachweisen, dass sie lediglich höhere Kosten an den Kunden weitergereicht haben und deshalb ihre Kalkulation offen legen. Dieses Urteil hob der BGH auf die Revision der Stadtwerke jetzt auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück.

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