Juve Plus Gema vs. YouTube

Kontrahenten setzen auf Lausen und Taylor Wessing

Autor/en
  • Eva Lienemann

Im Konflikt um die sogenannte Störerhaftung und das Urheberrecht zwischen der Gema und YouTube gibt es drei neue Gerichtsentscheidungen. Im Schadensersatzprozess vor dem Landgericht München (LG) unterlag der Musikrechteverwerter der Videoplattform: YouTube muss für von Nutzern hochgeladene Inhalte keine Gebühren zahlen. Im urheberrechtlichen Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat die Gema indes einen Teilerfolg erzielt. YouTube muss künftig Videos im Einzelfall löschen, wenn auf die Verletzung von Urheberrechten hingewiesen wird.

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Matthias Lausen
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