Juve Plus Gewinnspielkopplung

Haribo verteidigt mit CBH und Engel & Rinkler Werbespot vor BGH

Der sogenannte Glücks-Wochen-Fernsehspot von Haribo verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Darin wirbt der Bonner Süßwarenhersteller zwar mit einem Gewinnspiel für seine Produkte, er beeinflusse aber nicht wesentlich das geschäftliche Verhalten von Kindern und Jugendlichen. Das entschied der Bundesgerichtshof gestern und wies damit eine Klage der Haribo-Konkurrentin Katjes ab.

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Ingo Jung
Ingo Jung

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