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Zum Hintergrund: Das Regierungspräsidium Gießen hatte im Frühjahr 2007 den Antrag der Abellio-Tochter VM auf Erteilung einer Konzession abgelehnt. Der SWG hingegen war eine einstweilige Erlaubnis zum Betreiben des Stadtbusverkehrs erteilt worden. 2008 hatte das Verwaltungsgericht Gießen entschieden, dass weder die SWG, noch die VM eine Genehmigung hätte erhalten dürfen. Den Stadtwerken sei zu Unrecht die eigenwirtschaftliche Genehmigung erteilt worden. Die Stadt müsse den Betrieb ihrer Stadtbuslinien neu ausschreiben. Vorläufig durften die SWG den Busverkehr weiter betreiben.