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Gießener Stadtverkehr muss neu vergeben werden

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Das Regierungspräsidium Gießen muss neu darüber entscheiden, wer künftig in Gießen die Stadtbuslinien bedient. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Hessen (VGH) in einem Urteil Ende August entschieden. Bisher waren die Stadtwerke Gießen (SWG) für den Nahverkehr allein verantwortlich. Möglicherweise kommt nun ein neues Transportunternehmen zum Zuge. Damit könnte die Verkehrsgesellschaft Mittelhessen (VM) ihrem Ziel, den Busverkehr in Gießen künftig zu betrieben, ein Stück näher gekommen sein.

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Zum Hintergrund: Das Regierungspräsidium Gießen hatte im Frühjahr 2007 den Antrag der Abellio-Tochter VM auf Erteilung einer Konzession abgelehnt. Der SWG hingegen war eine einstweilige Erlaubnis zum Betreiben des Stadtbusverkehrs erteilt worden. 2008 hatte das Verwaltungsgericht Gießen entschieden, dass weder die SWG, noch die VM eine Genehmigung hätte erhalten dürfen. Den Stadtwerken sei zu Unrecht die eigenwirtschaftliche Genehmigung erteilt worden. Die Stadt müsse den Betrieb ihrer Stadtbuslinien neu ausschreiben. Vorläufig durften die SWG den Busverkehr weiter betreiben.

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