Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily und Volker Kröning, beide Abgeordnete der SPD in der jetzt endenden Bundestags-Wahlperiode, müssen ihre Honorare aus Anwaltsmandaten offenlegen, aber kein Ordnungsgeld zahlen. Zudem müssen künftig auch Sozietätsanwälte ihre Einkünfte offenlegen.Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Das Präsidium des Bundestags hatte 2008 gegen Schily ein Ordnungsgeld in Höhe von 22.000 Euro und gegen Volker Kröning von etwa 15.000 Euro verhängt, weil diese ihre Nebeneinkünfte nicht offenlegten.
Seit 2005 sind Abgeordnete jedoch verpflichtet, Nebeneinkünfte ab 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr dem Bundestagspräsidium detailliert anzugeben. Diese werden danach anonymisiert und pauschalisiert veröffentlicht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.