Juve Plus Grundsatzurteil

Jakobs und Gross erfolgreich für Bankkunden-Schutzgemeinschaft

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Die Sparkassen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugunsten der Privatkunden ändern. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in einem Grundsatzurteil und erklärte eine Klausel für unzulässig, nach denen die Sparkassen die Preise für Leistungen und Zinsen einseitig festlegen können. Die Klausel sei unwirksam, weil sie Kunden unangemessen benachteilige, so der BGH. Das Gericht forderte die Institute auf, mehr Transparenz bei Gebührenänderungen und Zinsanpassungen zu schaffen.

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Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SFB) hatte gegen die Sparkassen Fürth und Oder-Spree auf Unterlassung der Klausel geklagt und war damit schon in den Vorinstanzen erfolgreich. Die Revision der Sparkassen Fürth und Oder-Spree Revision wies der BGH nun zurück.

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