Juve Plus Grundsatzurteil

Thümmel Schütze setzt Rechte von Grundstückseigentümern durch

Autor/en
  • Catrin Behlau

Grundstückskäufer können auf erhebliche Rückzahlungen der Kommunen für zuviel gezahlte Erschließungskosten hoffen. Das geht aus einem Urteil der Bunderverwaltungsgerichts hervor (Az.: BVerwG 9 C 8.09).

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Demnach können Kommunen die Erschließungskosten für Bauland nicht vollständig auf die Grundstückskäufer übertragen, wenn sie für den Bau von Straßen und Wegen sowie Strom-, Wasser- und Fernmeldeleitungen ein Unternehmen beauftragen, das mehrheitlich der Kommune selbst gehört.

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