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Haftung für Todesfall auf Betriebsfest

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Ein Unternehmen haftet auch dann nicht für den Tod eines Angestellten, wenn dieser nach übermäßigem Alkoholgenuss auf einer Betriebsfeier durch einen Unfall verstirbt. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt beschlossen. Geklagt hatte die Witwe eines Parfum-Vertriebsmitarbeiters des US-Konsumgüterkonzerns Procter & Gamble.

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Procter & Gamble in Deutschland hatte ihre Außendienstmitarbeiter zu einer Konferenz inklusive einer Abendveranstaltung auf einem Boot vor Malta eingeladen. Ein Mitarbeiter war über Bord gefallen und ertrunken, die Autopsie hatte einen Blutalkoholgehalt von 2,99 Promille ergeben. Nach Ansicht der Witwe waren die Sicherheitsvorkehrungen unzureichend, wofür der Arbeitgeber einzustehen habe.

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