Juve Plus Illegale Portale

Manak Schallaböck​ lässt beim OGH auch kino.to-Nachfolger sperren

Internetservice-Provider in Österreich müssen auch zukünftig Webportale sperren, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Autorisierung zur Verfügung gestellt werden. Dies hat der Oberste Gerichtshof (OGH) mit Blick auf die Video-Streaming- und Download-Portale kinox.to und movie4k.to entschieden, die als Nachfolger-Plattformen von kino.to gelten. Stellvertretend für die Content-Branche hatten drei Filmproduzenten geklagt. Sie forderten erneut, dass der Zugriff auf rechtsverletzende Internetseiten nachhaltig zu sperren sei (4 Ob 22/15m)

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Stellvertretend für die Content-Branche hatten die drei Filmproduzenten Allegro Film, Wega und epo Film geklagt. Sie forderten von den Providern, dass der Zugriff auf rechtsverletzende Internetseiten nachhaltig zu sperren sei.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema