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Industrie verliert CO2-Emissionsstreit

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Im Streit um die staatliche Zuteilung von CO2-Emissionsberechtigungen hat die deutsche Industrie eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied kürzlich in neun Musterklageverfahren zugunsten der Deutschen Emissonshandelsstelle im Bundesumwaltamt (DEHSt) gegen die Unternehmen E.on, RWE, Mibrag, Steag, Swb, Lafarge Zement, St-Gobain Glas und Steinbeis Temming Papier. Konkret hatten sich die Unternehmen gegen die so genannte anteilige Kürzung der Emissionsberechtigungen zur Wehr gesetzt: Diese wurde von der DEHSt vorgenommen, nachdem 2004 die deutschen Unternehmen mehr Emissionsberichtigungsscheine beantragt hatten, als es die gesetzliche Regelung vorsah. Die Musterklagen wurden in zwei Gruppen verhandelt. Zum einen ging es um Klagen, die Anlagen betreffen, denen auf Basis vergangener Emissionsmengen Berechtigungen zugeteilt wurden. Zum anderen um Anlagen, die mit der damals besten verfügbaren Technik ausgestattet waren, so genannte Opitionsanlagen. Die Unternehmen der ersten Klagegruppe werden wahrscheinlich Berufung gegen das Urteil des VG Berlin einlegen, die zweie Klagegruppe wird nach Aussagen Beteiligter wohl mittels Sprungrevision direkt das Bundesverwaltunggericht anrufen.

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