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DFL unterliegt in Kartellstreit mit Nörr

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Die Deutsche Fußball Liga (DFL) kann vom Bundeskartellamt keine nachträgliche Untersagung ihres ursprünglich geplanten Vermarktungsmodells einfordern. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit mehrere Anträge der Beschwerdeführerinnen DFL und Ligaverband bereits aus formalen Gründen als unzulässig verworfen. Damit hat die DFL im Streit um die Zentralvermarktung der Fernsehberichtserstattung von Bundesligaspielen eine Niederlage einstecken müssen.

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Zum Hintergrund: Der Interessenvertreter der deutschen Profivereine und die Agentur Sirius hatten ein umfassendes Vermarktungsmodell für die Bundesliga-TV-Übertragungsrechte für die Spielzeiten 2009 bis 2015 erarbeitet. So wollten die Vertragspartner einen gemeinsamen Sender aufbauen, der ab Sommer 2009 fertige Sportprogramme produzieren sollte. Die erwarteten Einnahmen bezifferte die DFL auf mehr als drei Milliarden Euro. Demnach sollten alle Spiele der ersten und zweiten Liga exklusiv live im Pay-TV-Sender Premiere (heute Sky) gezeigt werden. Auch das zu dieser Saison von der DFL eingeführte Topspiel am Samstagabend um 18.30 Uhr sollte ausschließlich bei Premiere zu sehen sein. Die Ausstrahlung von Bildern der Samstagsbegegnungen im frei empfangbaren TV war dagegen erst nach 22 Uhr vorgesehen, womit Premiere die Exklusivität ihrer Berichterstattung erhöhen wollte.

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