Juve Plus Kanzleirazzia

Verfassungsrichter gönnen Jones Day und VW kleine Verschnaufpause

Zwischenerfolg für Jones Day und Volkswagen im zweiten Anlauf: Die Staatsanwaltschaft München darf die bei der Durchsuchung der Kanzleiräume beschlagnahmten Unterlagen und Dateien vorerst nicht auswerten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgelegt und damit den Beschwerden von Jones Day, Volkswagen und drei betroffenen Jones Day-Anwälten stattgegeben. Eine endgültige Entscheidung der Verfassungsrichter steht noch aus.

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Krause_Daniel_MarcusDie Staatsanwaltschaft München wird in dem Beschluss angewiesen, alle Unterlagen und Daten, die sie im März im Münchner Jones Day-Büro beschlagnahmt hat, versiegelt beim Amtsgericht München zu hinterlegen. Dazu gehören 185 Aktenordner aus den Büros der zuständigen Jones Day-Anwälte und aus einem extra dafür angelegten Aktenraum. Außerdem Kopien von Daten, die die Kanzlei von einem belgischen Server heruntergeladen und gesichert hatte.

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