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Die Staatsanwaltschaft München wird in dem Beschluss angewiesen, alle Unterlagen und Daten, die sie im März im Münchner Jones Day-Büro beschlagnahmt hat, versiegelt beim Amtsgericht München zu hinterlegen. Dazu gehören 185 Aktenordner aus den Büros der zuständigen Jones Day-Anwälte und aus einem extra dafür angelegten Aktenraum. Außerdem Kopien von Daten, die die Kanzlei von einem belgischen Server heruntergeladen und gesichert hatte.