Juve Plus Kapitalerhöhung unter Börsenkurs

Renzenbrink-Mandantin Sparta punktet im Freigabeverfahren

Der Aktienpreis bei einer Kapitalerhöhung muss sich weder am aktuellen Börsenwert noch an der ursprünglichen Börsennotierung orientieren. Das Hanseatische Oberlandesgericht hält sogar einen Abschlag von über 70 Prozent für legitim. Zu dieser Ansicht kam es in einem aktienrechtlichen Freigabeverfahren der Hamburger Beteiligungsgesellschaft Sparta.

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Lars Kirschner
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