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Telekom erneut mit Schmitz vor dem OLG erfolgreich

Die Deutsche Telekom hat im Prospekt anlässlich ihres zweiten Börsengangs (DT 2) keinen Fehler gemacht. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in dem Kapitalmusterverfahren nun zugunsten der Telekom und anderer Beklagter (Az. 23 Kap 2/06).

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Bernd-Wilhelm Schmitz
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