Juve Plus Kein Geld für Elvis

Arista Music mit Harte-Bavendamm vor dem LG München erfolgreich

Die Rechtsnachfolger von Elvis Presley bekommen nachträglich kein Geld von der früheren Plattenfirma des Musikers für die Verwertung bereits pauschal abgegoltener Musikrechte. Das entschied das Landgericht München I und wies damit die Klage der Elvis Presley Enterprises LLC gegen Arista Music, vormals BMG Music, ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Schöler_Karolina
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