Der Bund muss keinen Schadenersatz wegen einer angeblichen Einflussnahme auf die Deutsche Telekom (DTAG) bei der milliardenschweren UMTS-Versteigerung bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof Anfang März entschieden. Der Telekom-Aktionär und Aktienrechtler Dr. Wolfgang Philipp hatte dem Bund als damaliger Mehrheitsaktionär der DTAG vorgeworfen, das von ihm abhängige Unternehmen zu einem nachteiligen Bieterwettstreit veranlasst zu haben. Er machte 50.000 Euro geltend, die an die DTAG zu entrichten seien. Zum Hintergrund: Im August 2000 beteiligte sich die DTAG-Tochter DeTeMobil neben den Mobilfunkunternehmen Vodafone, O2, E-Plus, Mobilcom und Quam an der Versteigerung der UMTS-Lizenzen. DeTeMobil erwarb zwei Lizenzpakte für 8,3 Milliarden Euro - aus Klägersicht ein viel zu hoher Preis.
Nach Auffassung des BGH ist die Haftung des Bundes nach dem Aktiengesetz in diesem Fall jedoch ausgeschlossen, weil nach damaliger Marktlage ein ordentlicher und gewissenhafter Vorstand auch ohne Einfluss des Bundes um die UMTS-Lizenzen mitgesteigert hätte.
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