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Kein Schadensersatz für Thermoselect

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Die EnBW AG muss der schweizerischen Thermoselect S.A. keinen Schadensersatz für die Stilllegung einer Müllverbrennungsanlage bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Der Stromversorger habe keine seiner vertraglichen Pflichten verletzt, somit stehe Thermoselect kein Schadensersatz zu, heißt es zur Begründung. Das Unternehmen hatte von der EnBW 581 Millionen Euro zuzüglich der Kosten für alle weiterhin entstehenden Schäden gefordert. Der Rechtsstreit dreht sich um eine 109 Millionen Euro teure Müllverbrennungsanlage, die Thermoselect 1997 in Karlsruhe für EnBW errichtet hat.

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2004 legte die EnBW die Anlage wieder still, da sie über Jahre hinweg Verluste in dreistelliger Millionenhöhe verursachte. Zwei weitere geplante Anlagen in Ansbach und im Tessin gingen nie in Betrieb. Thermoselect wirft dem Energieversorger vor, die Karlsruher Anlage durch eigenmächtige Änderungen sabotiert und die Technologie durch geschäftsschädigende Aussagen unverkäuflich gemacht zu haben.

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