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Keine Abgaben auf Drucker

Die Hersteller von Computerdruckern müssen weiterhin keine Urheberrechtsabgabe für verkaufte Drucker zahlen. Das OLG Düsseldorf hat eine Klage der VG Wort abgewiesen und somit als erstes deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung nach Urheberrechtsabgaben abgelehnt. Die VG Wort argumentierte, dass mit Hilfe der Drucker geschützte Werke vervielfältigt werden könnten und verlangte rückwirkend bis 2001 eine Abgabe von bis zu 300 Euro für jedes Gerät.

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Eine vergleichbare Klage, die Anfang vergangenen Jahres vom OLG München bestätigt wurde und derzeit beim BGH anhängig ist, hatte die VG Wort bereits gegen PC-Hersteller angestrengt. Eine weitere Revision ist zu Multifunktionsgeräten anhängig.

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