Die KarstadtQuelle AG hat keine Restitutionsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht im März entschieden. KarstadtQuelle hatte Ansprüche auf Ausschüttung des Kaufpreises für ein Wertheim-Grundstück am Leipziger Platz in Berlin geltend gemacht, das durch die Bundesrepublik veräußert worden war. Wertheim gehört zu Karstadt seitdem die jüdische Familie Wertheim während der NS-Zeit auf Druck der Nazi-Regierung ihre Aktien-Anteile hatte abgeben müssen, diese nach dem Krieg von der Hertie-Gruppe erworben wurden und der Einzelhändler selbst später in Karstadt aufging. Der Anspruch auf Entschädigung - eine Rückübertragung des Grundstückes ist in Folge der Veräußerung nicht möglich - steht jetzt vielmehr der Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) zu. Diese hatte zur Fristwahrung stellvertretend für die Familie Wertheim den Antrag auf Restitution gestellt. Die Wertheim-Erben werden jedoch einen Großteil des Erlöses von der JCC erhalten. Der Aktienkurs des Unternehmens gab am Tag der Urteilsverkündung um zeitweise acht Punkte nach. Die Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. KarstadtQuelle hat angekündigt, Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben. Vertreter Karstadt-Quelle
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