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Keine Mehrvergütung für Brückenbau

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau in Nordrhein-Westfalen, muss einer aus Stahlbau Rauf und der Hans Tiefenbach GmbH bestehenden Bau-ARGE keine Mehrvergütung in Höhe von einer Million Euro zahlen. Das entschied das Landgericht Köln Mitte Juni. Die beiden Duisburger Unternehmer waren an einer technisch komplexen Brückenbaumaßnahme beteiligt. Sie hatten erklärt, dass die Gerüstbauarbeiten erheblich aufwändiger gewesen sein, als bei der Angebotskalkulation vorhersehbar war. Die Beklagten wandten ein, dass das Planungsrisiko bei der Klägerin läge. Dem schloss sich das Gericht an.

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