Juve Plus Keine PC-Urheberabgaben

Fujitsu Siemens mit Taylor Wessing vor dem BGH erfolgreich

Autor/en
  • JUVE

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort darf von Computerherstellern keine Gebühren für PCs verlangen. Das entschied der BGH am 2. Oktober und hob damit ein Urteil des OLG München auf.Computer seien grundsätzlich nicht zum Kopieren eines Schriftstückes bestimmt. Damit kann die klagende VG Wort, die die Rechte von Autoren vertritt, auch keine Gebühren von den Computerherstellern verlangen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Für die IT-Branche ging es um mögliche Nachzahlungen von mehreren hundert Millionen Euro für die Jahre 2001 bis 2007. Denn in dem bis Dezember 2007 geltenden Urhebergesetz war eine Vergütung für Geräte vorgeschrieben, die dazu bestimmt sind, ein geschütztes Werk durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung zu vervielfältigen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.