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Für die IT-Branche ging es um mögliche Nachzahlungen von mehreren hundert Millionen Euro für die Jahre 2001 bis 2007. Denn in dem bis Dezember 2007 geltenden Urhebergesetz war eine Vergütung für Geräte vorgeschrieben, die dazu bestimmt sind, ein geschütztes Werk durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung zu vervielfältigen.