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Keine Pflicht zur Datenspeicherung

Internetprovider sind nicht zur Speicherung von Nutzerdaten verpflichtet, auch wenn ihre Kunden den Internetzugang zum Austausch von urheberrechtsgeschützten Daten in P2P-Netzwerken benutzen. Damit handelte die Schweizer Firma Logistep rechtswidrig, als sie den Provider Versatel mittels massenhaft versandter E-Mails dazu aufforderte, Verbindungsdaten von entsprechenden Internetnutzern zu speichern. Dies hat das Landgericht Flensburg Ende 2005 entschieden.

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Logistep hat nach eigenen Angaben eine Software entwickelt, um Anbieter urheberrechtswidrig verbreiteter und veröffentlichter Werke aufzuspüren. Der Client schickt demnach, sobald er fündig geworden ist, eine Mail an den Provider, informiert diesen über den angeblichen Urheberrechtsverstoß und fordert zur Speicherung von Kundendaten auf. Entsprechend wurden Versatel innerhalb von zwei Wochen über 500 Mails, davon alleine an einem Tag 167, zugesandt.

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