Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Die Argumentation der Kläger: Weil Kaufhof bewusst auf eine zeitliche Befristung verzichtet habe, läge eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung vor. Auf das im Gesetz normierte Transparenzgebot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stützte sich die Klage jedoch nicht. Nach § 4 Nr. 4 UWG sind Händler verpflichtet, auf tatsächlich bestehende zeitliche Beschränkungen eines Aktionszeitraums hinzuweisen. Bereits in erster Instanz blieb die Klage erfolgslos.