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Commerzbank verliert mit Gleiss vor Bundesverfassungsgericht endgültig

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Der langjährige Streit um die Zahlung von Rückvergütungen (Kick-backs) beim Verkauf bestimmter Finanzprodukte hat seinen Endpunkt gefunden: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Commerzbank nicht zur Entscheidung angenommen.

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