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In vorliegenden Fall hatte eine Kanzlei von Anlegeranwälten Klagen wegen angeblicher Falschberatung beim Kauf einer der diversen „Dreiländerfonds“ angestrengt. Diese seien unzulässig wie auch unbegründet, urteilte die Zivilkammer. Mit rund 3.500 nahezu identischen Klageschriften habe die Kanzlei rund 6,6 Millionen Euro verdient, wie das Gericht vorrechnet. Dabei habe zuletzt wenig Aussicht auf Erfolg bestanden, da verschiedene Gerichte, einschließlich des Bundesgerichtshofs, die Argumente der Anwaltskanzlei längst verworfen hätten.