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Kliniken müssen Sozialbeiträge übernehmen

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Privatisierte Kliniken müssen den Arbeitnehmeranteil ihrer Chefärzte an der Sozial- und Arbeitslosenversicherung übernehmen, wenn die Ärzte laut ihres Arbeitsvertrages Anspruch auf Versorgung wie ein Beamter haben. Das hat das Arbeitsgericht München entschieden. Insgesamt rund 60 Chefärzte hatten gegen die Städtischen Kliniken München GmbH geklagt. Sie wollten erreichen, dass die Kliniken auch den Arbeitnehmeranteil für sie tragen.

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Der Arbeitsvertrag der Ärzte, der aus der Zeit vor der Privatisierung stammt, sieht eine beamtengleiche Versorgung vor. Mit Erreichen der Altersgrenze sollten die Ärzte zudem so gestellt werden, als seien sie mit Vertragsbeginn Beamter auf Lebenszeit geworden.

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