Juve Plus Knappes Ding

Bundesverfassungsgericht genehmigt Bankenunion gerade so

Die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum und der gemeinsame Notfallfonds zur Abwicklung maroder Geldhäuser bewegen sich gerade noch im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen. Das gelte allerdings nur bei einer strikten Auslegung der Regelungen, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter wiesen zwei Verfassungsbeschwerden gegen die europäische Bankenunion ab, markierten aber deutlich rote Linien.

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Hinter beiden Klagen stand eine Gruppe von euroskeptischen Privatpersonen. Sie meinen, dass Deutschland große finanzielle Risiken eingehe und gleichzeitig viel zu viel Macht aus der Hand gebe. Für die Übertragung derart weitreichender Kompetenzen fehle die rechtliche Grundlage.

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