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Dies entschied die sechste große Strafkammer des Landgerichts Köln und folgte damit weitgehend der Anklage der Staatsanwaltschaft, die für Heugel auf zwei Jahre und für Rüther auf ein Jahr und sechs Monate Haftstrafe plädiert hatte. In dem Prozess ging es um eine Spende über 150.000 Euro in bar, die Rüther im Kommunalwahlkampf 1999 vom Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens entgegen genommen hatte. Heugel kandidierte damals für das Amt des Oberbürgermeisters.