Das Gericht stellte fest, dass der Jahresabschluss 2010 spätestens Ende Juni 2011 hätte erstellt werden müssen. Damit machten die Richter deutlich, dass die Geschäftsführer pflichtwidrig gehandelt haben. Die Frist ergibt sich aus dem Gesellschaftervertrag und aus den gesetzlichen Regelungen.
Auch über den von der Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem testierten Jahresabschluss 2009 streiten sich die Parteien. Dieser wurde zwar erstellt, doch der Gesellschafterversammlung noch nicht zur Feststellung vorgelegt. Presseberichten zufolge wirft Johannes Becker seinem Bruder vor, für 2009 Gewinne ausgewiesen zu haben, obwohl die Brauerei in Wahrheit rote Zahlen schrieb.
Hierzu hat er Gutachten von den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Michels Simon Rottländer Groß und Dr. Paffen Schreiber & Partner anfertigen lassen. Weil sich Johannes Becker getäuscht fühlt und den Verdacht eines Kreditbetrugs hegt, hat er bei der Staatsanwaltschaft Köln Anzeige erstattet.
Nach Auffassung des LG Köln sind jedoch weder das laufende Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln noch die ungeklärten Fragen bezüglich des Jahresabschlusses 2009 ein Grund, die Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 verstreichen zu lassen.
Vertreter Johannes Becker
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Dr. Jürgen Sieger; Associate: Michael Falter
Vertreter Heinrich und Heinrich Philipp Becker
CMS Hasche Sigle (Köln): Dr. Ralph Drouven
Köhler & Klett (Köln): Dr. Alexander de Diego
LG Köln, 5. Kammer für Handelssachen
Wolfgang Keller (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Heinrich Becker setzt schon seit Jahren auf CMS-Gesellschaftsrechtler Drouven. Die Verbindung zu de Diego resultiert noch aus der Zeit, als dieser Associate bei CMS war.
Auch Cleary-Partner Jürgen Sieger ist schon seit Jahren für Johannes Becker tätig. Die beiden streitenden Parteien stehen sich in gleicher Konstellation auch in diversen anderen Verfahren gegenüber. So befasst sich das OLG Köln unter anderem mit einer Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses und mit der Frage, ob Johannes Becker die Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen der Brauerei gewährt werden muss.