Heinsberg und RWE punkten mit Redeker und Baumeister gegen Klimaaktivisten
Im Streit um die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots in Lützerath hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Beschwerde von Klimaaktivisten abgewiesen. Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen aus der Vorwoche sei nicht zu beanstanden, teilte das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen am Montag mit. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar (Az. 5 B 14/23).
Ein Aktivist sitzt auf einem sogenannten Monopod in der Ortsschaft Lützerath. Lützerath soll zur Erweiterung des Braunkohletagebaus Garzweiler II abgebaggert werden.
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In der Vorinstanz hatte das Gericht das vom Kreis Heinsberg ausgesprochene Aufenthaltsverbot als voraussichtlich rechtmäßig eingestuft und den Eilantrag der Klimaaktivisten abgelehnt. Das Betreten von Lützerath könne nicht unter Berufung auf zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands gerechtfertigt werden. Rechtsgrundlage sei das Polizei- und Ordnungsrecht. Dieser Sicht schloss sich das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen an.
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