Juve Plus Lehrerbewertung

Spickmich mit JBB vor Bundesgerichtshof erfolgreich

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Die Benotung von Lehrern im Internet ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.Eine Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers hatte gegen den Internetdienstleister www.spickmich.de geklagt, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Sie hatte für das Unterrichtsfach Deutsch eine Gesamtbewertung von 4,3 bekommen. Die Note wurde mit ihrem Namen und ihrer Schule im Internet veröffentlicht. Die Klägerin verlangte die Löschung und Unterlassung der Veröffentlichung.

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Der BGH hielt nun die Verwendung der Daten für zulässig. Die Lehrerin musste bei der Abwägung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung der Schüler zurückstehen. Sie habe hinsichtlich ihrer beruflichen Tätigkeit nicht den gleichen Schutz wie in Bezug auf die Privatsphäre, auch wenn die Bewertungen anonym abgegeben wurden. Dies vor allem, da die Bewertung nicht schmähend seien, entschieden die Richter.

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