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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat privaten ÖPNV-Anbietern eine schwere Schlappe beschert. Seit Jahren führen private Verkehrsunternehmen einen Kampf gegen Direktvergaben, bei denen ohne Ausschreibung kommunale Unternehmen beauftragt werden. Doch daran ist unter bestimmten Bedingungen nichts auszusetzen, wie der BGH nun im Fall Transdev Rhenus Veniro entschieden hat (Az. XIII ZB 120/19). Das Unternehmen will jedoch nicht aufgeben und eine letzte Chance nutzen: Eine Verfassungsbeschwerde soll das Blatt zugunsten der Privatunternehmen wenden.