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Lufthansa erwirkt mit Jones Day Grundsatzurteil vor EuGH

Flughäfen stellen eine wichtige Verkehrsinfrastruktur bereit. Nun können Fluggesellschaften die Höhe der dafür fälligen Entgelte auch vor den Verwaltungsgerichten anfechten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das Urteil dürfte nicht nur das Ende des geltenden zivilrechtlichen Rechtsschutzes im Luftverkehrssektor bedeuten, sondern stellt auch privatrechtliche Rabattverträge zwischen den Unternehmen auf den Prüfstand.

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Holger Neumann
Holger Neumann

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