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Kupferkartell-Mitglied erzielt mit White & Case geringeres Bußgeld

Die Kartellbußgelder, die die Europäische Kommission 2004 gegen die Kupferrohrhersteller IMI und Chalkor, verhängt hatte, waren zu hoch. Das Europäische Gericht in Luxemburg urteilte, dass die Kommission bei der Berechnung der Bußgelder gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hatte.

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IMI und Chalkor hatten bei den Preisabsprachen jeweils nur eine untergeordnete Rolle gespielt und sich nur an einem Teil der Absprachen beteiligt. Die Kommission hatte aber bei allen sieben Unternehmen des Kartells die gleiche Rechenmethode angewendet. Deshalb setzte das Gericht die Geldbußen gegen IMI und Chalkor nun um jeweils zehn Prozent herunter.

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