Robert Tönnies hatte eine negative Feststellungsklage gegen Clemens Tönnies eingereicht. Dieser hat faktisch seit vielen Jahren das Sagen im Konzern, weil er sich auf ein doppeltes Stimmrecht beruft. Beide Gesellschafter halten je 50 Prozent der Anteile am Unternehmen.
Sein doppeltes Stimmrecht stützte Clemens im Wesentlichen auf einen Vertrag vom 24. Dezember 2002, den damals der Notar Horst-Dieter Swienty aus Rheda-Wiedenbrück beurkundet hatte. Dieser Vertrag bezog sich jedoch nur auf eine Konzerntochter, nicht aber auf die Tönnies-Holding. Swienty, der vor Gericht als Zeuge geladen war, hatte dort von einem Fehler gesprochen. „Ich habe das doppelte Stimmrecht fälschlicherweise bei der Tochter eingefügt. Allen Beteiligten war aber klar, dass die Holding gemeint war“, sagte der Notar aus.
Robert Tönnies widersprach dieser Version – und konnte das Gericht von seiner Sicht der Dinge überzeugen (Az. 17 O 61/12). Eine Rolle für die Entscheidungsfindung spielte ein Notar-Vermerk, in dem von einer augenblicklichen Lösung wegen schwieriger Bankverhandlungen die Rede war. „Ich gehe nicht davon aus, dass den Banken sofort auffällt, dass es eigentlich einer Übertragung der Stimmrechtsänderung auf die neue Holding bedürfe“, hatte Swienty im Nachgang zu der Vereinbarung von Ende 2002 in seine Akte notiert.
Clemens Tönnies zieht vor das OLG Hamm
Die Beweislast dafür, dass das doppelte Stimmrecht eigentlich für die Holding gelten sollte, lag bei Clemens Tönnies. Dies machte die Ausgangssituation für ihn schwierig. Allerdings hat er bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Es steht daher fest, dass sich als nächste Instanz das OLG Hamm mit dem Streitfall beschäftigen wird.
Am LG Bielefeld läuft derweil noch ein weiteres Verfahren, mit dem Robert sich die Mehrheit bei Tönnies zurückholen will. Er und sein Bruder Clemens junior hatten ihrem Onkel einst je fünf Prozent der Anteile an der Firma geschenkt. Wegen groben Undanks will Robert im nächsten Schritt erreichen, dass die Schenkung rückgängig gemacht wird.
Vertreter Clemens Tönnies
Hengeler Mueller (Düsseldorf): Dr. Matthias Blaum, Prof. Dr. Michael Hoffmann-Becking; Associate: Dr. Daniel Möritz
Vertreter Robert Tönnies
Binz & Partner (Stuttgart): Dr. Alexander Burger, Prof. Dr. Mark Binz, Dr. Gerd Mayer
Landgericht Bielefeld, 17. Zivilkammer
Wolfgang Reinke (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Clemens Tönnies setzt umfassend auf Hengeler Mueller. Sein Neffe Robert hatte sich zunächst von Dr. Bertram Schacker aus dem Bielefelder Büro von Streibörger & Speckmann beraten lassen, war dann aber 2011 zu der Stuttgarter Kanzlei Binz & Partner gewechselt. Binz ist bekannt für seine Expertise bei der Vertretung von Familiengesellschaftern in Auseinandersetzungen.