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Macroton-Delisting mit Vergleich beendet

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Ende Mai endete nach fast sechs Jahren das juristische Nachspiel um das erste reguläre deutsche Börsen-Delisting der Ingram Macrotron AG mit einem Vergleich. Hintergrund ist die Übernahme des IT-Großhändlers Macroton aus Dornach bei München durch den US-Wettbewerber Ingram Micro Inc. (JUVE 02/00). Den darauf folgenden Hauptversammlungsbeschluss zum angestrebten Delisting hatten Minderheitsaktionäre und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) angefochten und bis zum Bundesgerichtshof durchprozessiert (JUVE 03/01, 10/02, 12/04).

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Die Parteien einigten sich nun im Spruchverfahren auf eine Nachzahlung von zehn Prozent für alle Aktionäre, die 1999 das ursprüngliche Delisting-Kaufangebot angenommen hatten. Zugleich nahmen sowohl Ingram Macrotron als auch die Alleingesellschafterin (die Vorratsgesellschaft Ingram Micro Europe) ihre Verfassungsbeschwerden zur Zulässigkeit des Delisting-Spruchverfahrens zurück. Heute wählen Unternehmen zum Delisting den mit dem WpÜG eingeführten Weg per Squeeze-out.

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