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Die Parteien einigten sich nun im Spruchverfahren auf eine Nachzahlung von zehn Prozent für alle Aktionäre, die 1999 das ursprüngliche Delisting-Kaufangebot angenommen hatten. Zugleich nahmen sowohl Ingram Macrotron als auch die Alleingesellschafterin (die Vorratsgesellschaft Ingram Micro Europe) ihre Verfassungsbeschwerden zur Zulässigkeit des Delisting-Spruchverfahrens zurück. Heute wählen Unternehmen zum Delisting den mit dem WpÜG eingeführten Weg per Squeeze-out.