Juve Plus Markenrecht

EuGH schränkt Zurechenbarkeit Dritter bei Onlineanzeigen ein

Wenn ein Webseitenbetreiber eigeninitiativ von einer anderen Webseite eine Anzeige übernimmt, die eine Markenverletzung beinhaltet, kann dies nicht demjenigen zugerechnet werden, der die Anzeige ursprünglich aufgegeben hat. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Dem Verfahren lag ein Streit zwischen der Kanzlei MBK Rechtsanwälte mit der Sozietät mk Advokaten zugrunde, die ihre Tätigkeit zuvor unter der Bezeichnung ‚mbk rechtsanwälte‘ ausgeübt hatte.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Martin Boden
Martin Boden

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de