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Gibt man in das Suchfeld von Amazon den Begriff ‚Ortlieb‘ ein, bekommt man statt der wasserdichten Taschen von Ortlieb eine Auswahl von Konkurrenzprodukten angezeigt. Ortlieb selbst vertreibt seine Taschen nicht über Amazon. Zweimal hat der Taschenproduzent seine Klagen wegen Markenrechtsverletzung gegen Amazon gewonnen. In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof jedoch dem amerikanischen Internethändler Recht gegeben. Der BGH konnte keine offensichtliche Markenrechtsverletzung feststellen und verwies das Verfahren zurück ans Oberlandesgericht München (Az. I ZR 138/16).