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Mit einer Verfassungsbeschwerde hatte sich ein Projektentwickler gegen eine bundesweit bislang einmalige Regelung in Mecklenburg-Vorpommern gewendet. Dort sind Investoren seit 2016 auf Grundlage des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes verpflichtet, beim Bau neuer Windparks an Land eine Projektgesellschaft zu gründen. Mindestens 20 Prozent der Anteile müssen sie Anwohnern und Kommunen anbieten. Dabei darf ein Anteil maximal 500 Euro kosten.