Juve Plus Bundesverfassungsgericht

Mecklenburg-Vorpommern verteidigt mit Görg die Bürgerbeteiligung an Windparks

Menschen in der Nachbarschaft von Windparks könnten künftig öfter vom Ertrag profitieren. Das Bundesverfassungsgericht billigt gesetzliche Regelungen, die Anlagenbetreiber zu einer finanziellen Beteiligung von Bürgern verpflichten. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit wichtigen Gemeinwohlzielen wie dem Klimaschutz (Az. 1 BvR 1187/17).

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Mit einer Verfassungsbeschwerde hatte sich ein Projektentwickler gegen eine bundesweit bislang einmalige Regelung in Mecklenburg-Vorpommern gewendet. Dort sind Investoren seit 2016 auf Grundlage des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes verpflichtet, beim Bau neuer Windparks an Land eine Projektgesellschaft zu gründen. Mindestens 20 Prozent der Anteile müssen sie Anwohnern und Kommunen anbieten. Dabei darf ein Anteil maximal 500 Euro kosten.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema