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Wettbewerbszentrale verliert mit Klaka Zuzahlungsstreit vorm BGH

Medizinische Hilfsmittel dürfen beworben werden, indem der Verkäufer darauf verweist, die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung von maximal 10 Euro selbst zu übernehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass dies kein Verstoß gegen das Lauterkeitsgesetz ist. Die Wettbewerbszentrale unterlag damit gegen den Versandhändler Dr. Schweizer. Kritiker befürchten, dass mit dem Urteil Apotheken benachteiligt werden, denn diese dürfen auf Zuzahlungen weiterhin nicht verzichten.

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Eck_Stefan
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