Messe Berlin unterliegt als öffentlicher Auftraggeber dem Vergaberecht
Die Messe Berlin GmbH ist ein öffentlicher Auftraggeber. So lautet ein Beschluss des Kammergerichts Berlin. Damit unterliegt sie wie auch ihre Tochterunternehmen dem Vergaberecht. Im konkreten Fall hatte Capital Facility GmbH & Co. KG, eine gemischtwirtschaftliche Messe-Tochter, Entsorgungsdienstleistungen ohne Berücksichtigung des Vergaberechts vergeben. Dagegen zog die Fehr Umwelt Ost GmbH vor das Kammergericht. Dessen Richter definierten die Messegesellschaft - und de facto auch ihre Beteiligungsgesellschaft - als öffentlichen Auftraggeber, obwohl sie im Wettbewerb ihre Dienstleistungen anbietet. Entscheidend war, dass die Messegesellschaft kein unternehmerisches Risiko trägt, da sie vom Land Berlin finanziert wird.
Nach Angaben von Verfahrensbeteiligten widerspricht das Kammergericht damit der Rechtssprechung des EuGH, der im Fall Mailänder Messe die öffentliche Auftraggebereigenschaft nicht gegeben sah, so dass die meisten Messegesellschaften sich in der Folge nicht als öffentlichen Auftraggeber sehen.
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