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Bereits im September 2003 hatte sich der Messner per Eilverfahren gegen die Behauptung Salers in dessen Buch („Zwischen Licht und Schatten“) zur Wehr gesetzt, er habe sein Vorhaben der Besteigung rücksichtslos durchgesetzt. Saler und sein Verlag sind gegen die Eilentscheidung in Berufung gegangen. Das derzeit anhängige zweite Verfahren gegen von Kienlin ist in der Hauptsache vor der gleichen Kammer anhängig. Auch Kienlin geht in seinem Buch „Die Überschreitung“ der Frage nach, ob Messner die Überschreitung des Berges stets geplant hatte und die Schwäche des Bruders nach dem Gipfelsieg ihm dabei in die Quere gekommen war. In der Sache hatte das Gericht am 31. Januar entschieden, die Urteilsverkündung zu verschieben und stattdessen erneut in die Beweisaufnahme einzusteigen.