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Messner streitet um Brudertod

34 Jahre nach der Bergsteiger-Tragödie am Nanga Parbat streitet sich derzeit vor dem Hamburger Landgericht der Bergsteiger Reinhold Messner mit seinen beiden damaligen Expeditionskameraden Max von Kienlin und Hans Saler um die Darstellung der damaligen Vorgänge.1970 war Messners Bruder Günther nicht von der gemeinsamen Gipfelbesteigung des Himalaya-Achttausenders zurückgekehrt. Reinhold Messner überlebte, war aber auf der dem Expeditionslager gegenüberliegenden Seite des Berges abgestiegen. Ob sein höhenkranker Bruder beim gemeinsamen Abstieg ins Damir-Tal, wie Messner seither behauptete, oder beim Solo-Abstieg über die zuvor erklommene Rupal-Wand ums Leben kam, ist bis heute ist nicht geklärt.

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Bereits im September 2003 hatte sich der Messner per Eilverfahren gegen die Behauptung Salers in dessen Buch („Zwischen Licht und Schatten“) zur Wehr gesetzt, er habe sein Vorhaben der Besteigung rücksichtslos durchgesetzt. Saler und sein Verlag sind gegen die Eilentscheidung in Berufung gegangen. Das derzeit anhängige zweite Verfahren gegen von Kienlin ist in der Hauptsache vor der gleichen Kammer anhängig. Auch Kienlin geht in seinem Buch „Die Überschreitung“ der Frage nach, ob Messner die Überschreitung des Berges stets geplant hatte und die Schwäche des Bruders nach dem Gipfelsieg ihm dabei in die Quere gekommen war. In der Sache hatte das Gericht am 31. Januar entschieden, die Urteilsverkündung zu verschieben und stattdessen erneut in die Beweisaufnahme einzusteigen.

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