Juve Plus Mindestlohngesetz

Bundesverfassungsgericht weist Spediteurs-Klagen ab

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde eines großen österreichischen Transportunternehmens sowie von zwölf Spediteuren aus Polen und einem aus Ungarn gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) aus formalen Gründen abgewiesen. Die Klagen seien unzulässig, die Unternehmen müssten sich zunächst an die Fachgerichte wenden, hieß es in dem gestern veröffentlichten Beschluss.

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Damian Dziengo
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